Wenn ein Wirtschaftszweig gesetzliche Vorschriften für seinen Bereich verhindern will, spielt er gerne den Trumpf «Selbstkontrolle» aus. Und macht Vorschläge, wie die Branche selber über Qualität und Sicherheit der Produkte wachen werde. Bei Lebensmitteln ist dies sogar gesetzlich festgeschriebene Pflicht.



Bezüglich Selbstkontrolle hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Zusammenhang mit Weichmachern in Tomaten- und Pestosaucen (siehe K-Tipp 6/06) amtlich festgehalten: D...