FFP2-Masken wurden während der Coronapandemie zu Zehntausenden verkauft – als angeblich bester Schutz vor dem Coronavirus. Jetzt zeigen Dokumente, die der K-Tipp per Öffentlichkeitsgesetz herausverlangte: Viele FFP2-Masken schützen nicht wirklich vor Viren.
Die Suva und die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) überprüften im Auftrag des Bundes regelmässig, ob die verkauften Schutzmasken die Sicherheitsnormen einhalten. Das war oft nicht der Fall. Deshalb zogen Suva und BfU während der letzten zwei Jahre total 23 Schutzmaskentypen aus dem Verkauf. 12 Maskentypen wurden aber bloss «still» zurückgerufen. Das heisst: Die Hersteller oder Importeure informieren Kunden direkt. Faktisch erfuhr die Öffentlichkeit so nie von den mangelhaften Masken.
Mangelhafter Filter, Brandgefahr
Dem K-Tipp liegt nun die komplette Liste der mangelhaften Schutzmasken vor. Sie zeigt: 18 der 23 zurückgerufenen Masken filtern Viren nicht ausreichend. Sprich: Der Filterstoff lässt mehr Viren passieren als erlaubt. Mehrere Modelle liessen zudem seitlich zu viel Luft durch, weil sie das Gesicht nicht gut abdeckten. Und die FFP2-Maske von Sunlight Medical war zu leicht entflammbar.
Ein krasses Beispiel für eine untaugliche FFP2-Maske lieferte der chinesische Hersteller YWSH: Aktuell bewerben Internetshops wie Medicalhealth24.de diese Masken noch immer als besonders geeignet fürs Gesundheitspersonal, mit angeblich «hoher Partikelfiltrationseffizienz» und «geringem Atemwiderstand».
Tatsache ist: Diese Maske filtert nicht nur Viren ungenügend, sie schränkt gemäss BfU auch die Atmung zu stark ein. Trotzdem tragen diese Masken ein Prüfsiegel der EU – in diesem Fall die CE-Nummer 2163 – als Voraussetzung für den Import nach Europa.
Weshalb warnen weder Suva noch BfU aktiv vor solchen Masken? Ihre Antwort gegenüber dem K-Tipp: Stille Rückrufe, die nur an Produzenten und Verkäufer gingen und von denen Konsumenten nichts erfahren, seien «verhältnismässig», wenn danach alle Käufer informiert würden. Auf Deutsch: Eine direkte behördliche Information der Öffentlichkeit über die unbrauchbare Ware wäre unverhältnismässig.
Die Maske von Hersteller YWSH zeigt jedoch, wie unsinnig stille Rückrufe sind: Ahnungslose Konsumenten konnten diese Maske via Amazon.de bis vor kurzem bestellen.
Bedenklich auch: Die in der Schweiz vermeintlich vom Markt genommenen Masken machen wohl nur einen Teil der bemängelten Produkte auf dem Markt aus. Die EU rief allein von Juni 2021 bis März 2022 nicht weniger als 57 weitere Atemschutzmasken wegen zu schwacher Filterleistung zurück (K-Tipp 2/2022). Viele dieser Masken waren auch in der Schweiz im Umlauf.
Das Urteil «nicht tragbar» gab Anfang 2022 die Stiftung Warentest auch für alle 15 geprüften FFP2-Kindermasken ab, weil sie das Atmen zu stark einschränken – sie sind zum Teil weiterhin auch in der Schweiz zu kaufen. Beispiel: Beim Händler Juststyle etwa gibt es die bunt verzierten FFP2-Kindermasken von Hersteller YWSH. Der Internethändler aus Sarmenstorf AG bewirbt aktuell die Masken mit Falschaussagen wie: «In einigen Regionen sowie Schulen gilt auch für Kinder eine Maskenpflicht.»
Nach der Konfrontation durch den K-Tipp nahm Juststyle die Masken aus dem Sortiment und korrigierte die Aussagen. Die Masken hätten über Prüfzertifikate verfügt. Die Stiftung Warentest schrieb im Januar-Heft aber unmissverständlich: «FFP2-Kindermasken dürften nicht existieren, kein CE-Zeichen tragen und nicht verkauft werden.»