Nein. Sie haben zwei Möglichkeiten: Sie können sich mit ­Ihrer Ex-Frau über eine Abänderung der Unterhaltsbeiträge einigen oder die Einstellung der Unterhaltsbeiträge vereinbaren. Damit diese neue Vereinbarung gültig ist, muss sie von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde am Wohnsitz von Ihnen oder Ihrer Ex-Frau genehmigt werden.

Falls eine solche gütliche Einigung misslingt, können Sie beim Gericht an Ihrem Wohnsitz oder dem Ihrer Ex-Frau die Abänderung der Alimente ein­klagen.

Wichtig: Mit der Abänderungsklage können Sie nur künftige Alimente reduzieren – nicht aber bereits bezahlte zurückverlangen. Handeln Sie deshalb rasch, falls Sie sich mit Ihrer Ex-Frau nicht ­einigen können.