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Nein. Sie haben zwei Möglichkeiten: Sie können sich mit Ihrer Ex-Frau über eine Abänderung der Unterhaltsbeiträge einigen oder die Einstellung der Unterhaltsbeiträge vereinbaren. Damit diese neue Vereinbarung gültig ist, muss sie von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde am Wohnsitz von Ihnen oder Ihrer Ex-Frau genehmigt werden.
Falls eine solche gütliche Einigung misslingt, können Sie beim Gericht an Ihrem Wohnsitz oder dem Ihrer Ex-Frau die Abänderung der Alimente einklagen.
Wichtig: Mit der Abänderungsklage können Sie nur künftige Alimente reduzieren – nicht aber bereits bezahlte zurückverlangen. Handeln Sie deshalb rasch, falls Sie sich mit Ihrer Ex-Frau nicht einigen können.
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