Nein. Die Beträge, die Sie zugute haben für die Zeit, als die Tochter noch minderjährig war, muss der Mann an Sie überweisen. Ab ­Alter 18 geht das Geld ­allerdings direkt an die Tochter. Aus diesem Grund können Sie nun die nicht bezahlten Alimente der letzten fünf Jahre einfordern. Das betrifft aber nur die Zeit, in der das Kind noch unmündig war. Sobald ein Kind voll­jährig ist, kann der Vater die Alimente direkt an sein Kind überweisen – egal wo es wohnt.