Eigentlich ist der Fall laut Obligationenrecht (OR) klar: Ist eine gekaufte Ware defekt, kann der Kunde während der Garantiezeit das Gerät gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben, eine Minderung des Kaufpreises oder aber ein neues, einwandfreies Gerät verlangen. Und das während der ganzen Garantiezeit. Eine Reparatur muss er sich nicht gefallen lassen.



Der Alltag in Unterhaltungselektronik-Läden sieht jedoch anders aus. Das ergab eine Umfrage bei fünf der grösste...