Nein. Eine fristlose Kündigung ist bei Zahlungsrückstand des Mieters nicht möglich. Denn für Sie als Untervermieter gelten die gleichen Vorschriften wie für normale Vermieter. Sie müssen also dem Untermieter zuerst die Kündigung androhen und ihm 30 Tage Zeit einräumen, den ausstehenden Mietzins zu zahlen.

Das mag erstaunen, denn die ordentliche Kündigung eines möblierten Zimmers ist immer mit einer Frist von zwei Wochen auf Ende einer einmonatigen Mietdauer möglich. Die Kündigung wegen Zahlungsverzugs dauert also länger. Das ist ein Versehen des Gesetzgebers. Allerdings: Bei einer ordentlichen Kündigung könnte der Mieter eine Erstreckung des Mietvertrages beantragen.