Der Mobilfunk-Anbieter Orange hat auf 1. August den Abrechnungstakt für Gespräche von 10 Sekunden auf eine Minute erhöht. Das bedeutet: Bei einer Gesprächsdauer von beispielsweise 65 Sekunden werden nun 120 statt bisher 70 Sekunden in Rechnung gestellt. Orange-Kunde Tobias Gerber aus Hinterkappelen BE war nicht einverstanden: «Damit verteuert sich mein Abo zwingend.» Orange verweist auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): Danach kann Orange «die Preise jederzeit ohne Vorankündigung anpassen». Im Gegensatz zu Swisscom und Sunrise sieht Orange bei Preiserhöhungen kein Kündigungsrecht vor. Eine solche Klausel ist jedoch laut Bundesgericht nicht zulässig.