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Seit Mitte 2006 ist das Öffentlichkeitsgesetz in Kraft. Es soll jedermann ermöglichen, einfach an amtliche Dokumente zu gelangen. Das Vorgehen: Bürger können sich mit einem Einsichtsgesuch an die Behörde wenden, die ein Dokument erstellt hat, und Einblick oder Kopien davon verlangen.
Das Gesetz passt nicht allen Bundesämtern. Diese Erfahrung macht auch der K-Tipp immer wieder. Eine beliebte Masche, um Einsichtsgesuche zu v...
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