Das Shampoo «Alpecin forte» wurde mit der Aussage beworben, es sei geeignet für Personen mit überempfindlicher Haut, «wie z. B. mit leichten Formen von Atopie bzw. Neurodermitis». Das war eine unzulässige Heilsanpreisung, sagt das Bundesgericht. Neurodermitis und Atopie seien klar Hautkrankheiten, und Kosmetika dürfen in der Schweiz nie mit Aussagen werben, die eine krankheitsheilende oder -lindernde Wirkung behaupten.

Bundesgericht, Urteil 2C_590/2008 vom 27. 1. 2009