Andreas Wehringer aus Zürich ärgert sich über die Viseca. Die Kreditkartenherausgeberin berechnete ihm für die Buchung eines Hotels in Davos eine Gebühr von 31 Franken wegen einer angeblichen «Auslandtransaktion». Wehringer verlangte das Geld zurück: «Die Rechnung des Hotels war in Schweizer Franken ausgestellt, und ich zahlte auch in Franken.»
Die Viseca lehnte die Rückzahlung ab. Begründung: Der Kunde habe das Hotel über die Buchungsplattform Booking.com gebucht und bezahlt. Bei der Gebühr handle es sich nicht um eine Fremdwährungsgebühr, sondern um eine «Bearbeitungsgebühr für Auslandtransaktionen in Schweizer Franken». Für die Abrechnung sei das Land ausschlaggebend, in welchem die Transaktion verarbeitet werde. Bei Booking.com seien dies die Niederlande. Im Vertrag nimmt sich die Viseca tatsächlich das Recht heraus, auch bei Zahlungen in Franken eine Gebühr in Rechnung zu stellen, «wenn eine Internettransaktion über eine ausländische Akzeptanzstelle abgewickelt» werde.
Viseca und Cornèr verlangen am meisten
Auch andere Kreditkartenherausgeber belasten den Kunden bei Käufen im Inland Auslandzuschläge. Das zeigt eine Stichprobe des K-Tipp: Er führte 60 Testkäufe mit Kreditkarten der grössten Schweizer Herausgeber durch. Bezahlt wurde etwa bei Booking.com eine Stadtführung durch Basel, zudem ein Flug mit Easyjet von Basel nach Barcelona oder das Aufladen eines Tesla in Dietikon ZH (weitere Beispiele siehe Tabelle im PDF). Der K-Tipp zahlte also mit den Kreditkarten jeweils in Franken für Dienstleistungen in der Schweiz. Resultate der Stichprobe im Detail:
Am häufigsten verlangen Viseca und die Cornèr Bank Zuschläge für Zahlungen in Franken. Viseca und Cornèr belegen zudem auch das Aufladen der Prepaidkarte Revolut mit Gebühren. Die Firma Revolut hat ihren Sitz in London. Doch Schweizer Kunden zahlen auf ein Konto von Revolut bei der Credit Suisse in der Schweiz ein.
Cembra und Swisscard belasteten bei 10 Testkäufen den Zuschlag nur je zwei Mal. Bei Swisscard war der Zuschlag am höchsten: Er betrug 2,5 Prozent der Einkaufssumme.
Für Einkäufe bei Zalando, iTunes (Apple) und Tesla fielen bei keiner einzigen Kreditkarte Kosten an – obwohl es sich um Unternehmen mit Sitz im Ausland handelt.
Kunde muss über Kosten informiert werden
Grundsätzlich gilt: Kreditkartenkunden müssen Zuschläge für Zahlungen in Schweizer Franken nur zahlen, wenn dies im Vertrag ausdrücklich erwähnt ist. Das ist bei den in der Stichprobe benutzten Karten lediglich bei Cembra, Swisscard und Viseca der Fall. Bei Cornèrcard, Postfinance und UBS fehlt ein Hinweis im Vertrag.
Der St. Galler Rechtsprofessor Vito Roberto sagt dazu: «Der Kunde muss die Möglichkeit haben, sich vor einem Kauf über die anfallenden Kosten zu informieren. Gebühren, die überraschend anfallen, darf es nicht geben.» Das heisst: Käufer können zu Unrecht erhobene Gebühren von der Kreditkartenfirma zurückverlangen.