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Im Glarnerland biss ein Hund mehrere Leute. Das zuständige Amt verpflichtete die Halterin, das Tier an der Leine zu führen und ihm einen Maulkorb anzuziehen. Gegen diese Anordnung wehrte sich die Frau beim Verwaltungsgericht des Kantons: Ihr Hund sei nicht gefährlich. Doch die Richter kamen zum Schluss, der Hund reagiere aggressiv und beisse, wenn er sich bedrängt fühle. Zudem würde die Halterin das Tier nicht genügend beaufsichtigen. Deshalb sei eine Leinen- und Maulkorbpflicht zum Schutz der Öffentlichkeit angemessen.
Verwaltungsgericht GL, Urteil VG.2022.00063 vom 23.2.2023
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