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Eine Frau hatte einen Unfall und wurde für längere Zeit arbeitsunfähig. Während dieser Zeit erreichte sie das Pensionsalter. Ab diesem Zeitpunkt wollte ihr die Zürich-Versicherung keine Unfalltaggelder mehr zahlen.
Sie muss aber, entschied jetzt das Bundesgericht. Dass die Frau nach der Pensionierung keinen Lohnausfall mehr hatte, spiele dabei keine Rolle.
Bundesgericht, Urteil 8C_402/2008 vom 16. 10. 2008
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