Nein. Grundsätzlich muss derjenige für einen Schaden aufkommen, der ihn verursacht hat. Das sind in Ihrem Fall die Vandalen, die das Velo kaputt gemacht haben.

Sie haben das Velo mit dem Einverständnis Ihres Kollegen benutzt, Sie haben es korrekt abgestellt und abgeschlossen. Deshalb bleibt Ihr Freund auf dem Schaden sitzen.

Hätten Sie das Velo beispielsweise nicht abgeschlossen und wäre es daraufhin gestohlen worden, würden Sie jedoch für den Schaden haften.

Ihr Kollege kann auch nicht auf die Hilfe einer Versicherung hoffen: Da Sie kein Verschulden trifft, wird Ihre Haftpflicht nichts zahlen.

Bei der Hausratsversicherung des Kollegen sind solche Vandalenschäden auch nicht gedeckt. Sollte es allerdings der Polizei gelingen, die Vandalen ausfindig zu machen, kann der Kollege von den Tä-tern einen Schadenersatz verlangen.