Vans und Geländewagen: Zu breit für die Schweiz
Immer höher, immer breiter, immer länger: Wer ein grosses Auto fährt, riskiert auf den viel zu kleinen Parkfeldern eine Busse.
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K-Tipp 15/2005
21.09.2005
Marco Diener - marco.diener@ktipp.ch
Die Feuerwehr wird zunehmend durch parkierte Vans und SUVs - Sports Utility Vehicles - behindert», sagt Roland Fuchs von der Berufsfeuerwehr Bern. «Es sind aber nicht nur breitere Fahrzeuge, die aus den Parkfeldern ragen», präzisiert er, «vielfach parkieren Autofahrer ihr Auto nicht richtig im Parkfeld.»
Manchmal klappe die Feuerwehr die Spiegel der parkierten Autos ein und versuche danach, in Millimeterarbeit doch vorbeizukommen. Manchmal bleibe aber nur ein zeitraubender U...
Die Feuerwehr wird zunehmend durch parkierte Vans und SUVs - Sports Utility Vehicles - behindert», sagt Roland Fuchs von der Berufsfeuerwehr Bern. «Es sind aber nicht nur breitere Fahrzeuge, die aus den Parkfeldern ragen», präzisiert er, «vielfach parkieren Autofahrer ihr Auto nicht richtig im Parkfeld.»
Manchmal klappe die Feuerwehr die Spiegel der parkierten Autos ein und versuche danach, in Millimeterarbeit doch vorbeizukommen. Manchmal bleibe aber nur ein zeitraubender Umweg. Und schlimmstenfalls, wenn wegen eines Brandes Menschen gefährdet seien, müsse die Feuerwehr halt ein Auto beschädigen.
Von der Polizei erhält die Feuerwehr wenig Unterstützung. Hinter vorgehaltener Hand heisse es bei verschiedenen Polizeistellen, Halter von Fahrzeugen, die nicht vollständig im Parkfeld stehen, würden nur mit allergrösster Zurückhaltung gebüsst.
Dabei wäre die Rechtslage klar. «Parkfelder dürfen nur von den Fahrzeugarten benützt werden, für die sie grössenmässig bestimmt sind», heisst es in der Signalisationsverordnung.
Chassis und Räder innerhalb des Feldes
«Entscheidend ist», so Jolanda van de Graaf vom Bundesamt für Strassen, «dass sich das ganze Chassis und nicht nur die Räder innerhalb der Markierung befindet.»
Doch bei den heutigen Autos ist das oft kaum bis gar nicht mehr möglich. Gemäss Schweizer Norm müssen nämlich die Parkfelder für Längsparkierung nur zwischen 1,80 und 2 Meter breit sein. Viele Fahrzeuge sind jedoch wesentlich breiter als das Mindestmass von 1,80 Metern.
Das Extrembeispiel ist der amerikanische Hummer H1 mit 2,20 Metern. Aber auch zahlreiche europäische Geländewagen wie der Audi Q7 (1,98 m), der Range Rover (1,96 m) oder der VW Touareg (1,93 m) sind zu breit für Schweizer Parkfelder. Vor allem, wenn man berücksichtigt, dass es kaum je einem Autolenker gelingt, sein Fahrzeug bündig an den Trottoirrand zu stellen.
Sehr breit sind übrigens auch sehr viele Vans - zum Beispiel der Chrysler Voyager (2 m).
Selbst normale Limousinen wie der 5er-BMW (1,85 m), der Fiat Multipla (1,87 m) oder der VW Passat (1,82 m) sind häufig breiter als ein Parkplatz mit der Minimalbreite von 1,80 Meter. Der Passat zum Beispiel hat allein beim jüngsten Modellwechsel um 7,5 Zentimeter zugelegt. Und der einstige Kleinwagen VW Golf misst mittlerweile auch schon stattliche 1,76 Meter.
Keine Parkprobleme für 92 Prozent der PWs
Zwar ist die Schweizer Norm für Parkplatzmasse gegenwärtig gerade in Überarbeitung. Doch an der Mindestbreite für Längsparkierung wird vorderhand nichts geändert. «Vom gesamten Personenwagenbestand», begründet Paul Widmer von der Expertenkommission, «sind 92 Prozent höchstens 1,80 Meter breit und 99 Prozent höchstens 1,90 Meter breit.»
Tipp: Sollten Sie beim Parkieren keine Busse riskieren wollen, verlassen Sie sich besser nicht darauf, dass die Polizei beide Augen zudrückt. Suchen Sie sich lieber ein passendes Parkfeld. Oder aber Sie kaufen gar nicht erst ein überdimensionales Fahrzeug.
Gefährlich für Fussgänger
Die über 150 000 Geländewagen auf Schweizer Strassen sind eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer. Zu diesem Schluss kommt die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) in einer Studie.
So seien Insassen von normalen Fahrzeugen, aber auch Fussgänger, Velo- und Motorradfahrer bei einem Zusammenprall mit einem Geländewagen stärker gefährdet. Aber auch die Insassen von Geländewagen setzen sich einer Gefahr aus. Denn diese Autos überschlagen sich auch häufiger als normale PWs.
Die BfU fordert deshalb: Der Fahrzeugschwerpunkt bei Geländewagen sei zu senken, Neuwagen dürften nicht mehr mit Ganzjahresreifen ausgeliefert werden, und die EU-Richtlinie zum Schutz von Fussgängern müsse auch für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 2,5 Tonnen gelten.
Weitere Details unter www.bfu.ch/pdf/suv.pdf.
Sollten Autofahrer, deren Fahrzeug über das Parkfeld hinausragt, auf jeden Fall gebüsst werden?
Antworten Sie bitte unter www.ktipp.ch.