Inhalt
22.09.2021
Ein Vater aus dem Kanton St. Gallen war laut Scheidungsurteil verpflichtet, seinem Sohn pro Monat 850 Franken Unterhalt zu zahlen – «bis zum Abschluss einer angemessenen Erstausbildung». Nach dem Abschluss der Lehre zum Elektriker stellte der Vater seine Zahlungen ein, obwohl der Sohn im Anschluss die Berufsmatura erlangte und nun ein Elektrotechnikstudium an einer Fachhochschule absolviert. Die St. Galler Richter entschieden: In diesem Fall dauere die Unterhaltspflicht weiter. Die Lehre sei nur ein Teil eines längeren Ausbildungsgangs gewesen.
Kantonsgericht St. Gallen, Entscheid FO.2018.4 vom 17.7.2020
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden