Ein geschiedener Vater hatte einen Sohn, für den er Alimente zahlte. Als das Kind zehn Jahre alt war, bestätigte ihm die Mutter, dass er nicht der Vater des Kindes sei. Deshalb wollte er die Vaterschaft anfechten, um die Alimente nicht länger zahlen zu müssen.

Nach so langer Zeit wäre dies noch möglich gewesen, wenn der Vater für diese Verspätung wichtige Gründe gehabt hätte. Doch die waren hier nicht gegeben. Denn der Mann hatte schon vor der Geburt gewusst, dass seine Zeugungsfähigkeit schwer gestört war. Zudem hat er mit der Klage zu lange gewartet, nachdem er erste Verdachtsmomente und die Bestätigung der Mutter hatte.

(upi)

Bundesgericht, Urteil 5C.217/2006 vom 19.2.2007