Ein krebskranker Mann änderte das Testament zwei Tage vor seinem Tod: Seine Kinder setzte er auf den Pflichtteil, während er seine Freundin grosszügig bedachte. Nun wollten die zwei Kinder das Testament anfechten; der Vater sei bei der Testamentsunterzeichnung nicht mehr urteilsfähig gewesen, argumentierten sie. Im konkreten Fall war klar, dass der Mann nicht generell dement, sondern nur zeitweise verwirrt war, weil er regelmässig Morphium bekam. Deshalb hätten die Kinder beweisen müssen, dass er bei der Testamenterstellung unzurechnungsfähig war. Das ist ihnen nicht gelungen. Gemäss Gericht sei es nicht ausgeschlossen, dass der Mann zum betreffenden Zeitpunkt das Testament verstand und ihm aus freien Stücken zustimmte – und zwar deshalb, weil die Wirkung des Morphiums jeweils nach einer gewissen Zeit nachlasse.

Bundesgericht, Urteil 5A_12/2009 vom 25. 3. 2009