Ab 1. Juni gehört die Velovignette 2010 an jedes Velo, sonst droht eine Busse von Fr. 40.–. Darauf ist ausserdem zu achten.

  • Licht/Strahler: Rückstrahler vorne (weiss) und hinten (rot) sind obligatorisch (bei Nichteinhalten Busse von Fr. 40.–.). Die gleichen Farben gelten fürs Licht – das nicht blinken darf. Ein zusätzliches blinkendes Licht ist erlaubt. Bussen bei Nichteinhalten: im Tunnel Fr. 20.–, nachts auf beleuchteter Strasse Fr. 40.–, auf unbeleuchteter Strasse Fr. 60.–.
  • Reifen: Für zu stark abgenutzte Reifen droht pro Rad eine Busse von Fr. 20.–.
  • Glocke: Alle Velos über 11 Kilo Gewicht benötigen eine Glocke (Busse: Fr. 20.–).
  • Bremse: Funktioniert die Vorder- oder Hinterradbremse nicht, sind Bussen von rund Fr. 500.– möglich.
  • Diebstahlsicherung: Fehlen Schloss, Schliesskabel oder -kette am Velo, kostets Fr. 20.–.