Inhalt
Im September 2007 berichtete der K-Tipp über Firmen, die Verkaufsgespräche am Telefon ohne Einverständnis der Kunden aufzeichnen – was strafbar sei. Die im Artikel kritisierte Firma Id-Find, die unter anderem Schlüsselfundmarken anbietet, hat daraufhin beim Presserat eine Beschwerde eingereicht. Begründung: Bezüglich Strafbarkeit gebe es auch abweichende Rechtsauffassungen.
Der Presserat hat die Beschwerde nun abgewiesen: «Der Vorwurf der einseitigen Darstellung und Unterschlagung anderweitiger Rechtsauffassungen ist unbegründet.» Der K-Tipp stütze sich auf eine ausführliche Analyse des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten und auf ein Gutachten des Bundesamts für Justiz.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden