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16.06.2009
Die obligatorische Grundversicherung der Krankenkassen zahlt für Rettungskosten in der Schweiz 50 Prozent der Rechnung, maximal 5000 Franken im Jahr. Voraussetzung ist eine medizinisch notwendige Rettung aus einer Lebensgefahr oder bei einer Notlage, zum Beispiel nach einem Sturz.
Kein Geld erhalten zwei Alpinisten, die sich verirrten, im Nebel nicht mehr weiterwussten und dann von der Air Zermatt abgeholt wurden. Das sei keine Rettung im Sinne des Gesetzes, sagt das Bundesgericht. Das Argument der Berggänger, ein Weiterlaufen im Nebel sei sehr unfallträchtig gewesen, half ihnen nicht.
Bundesgericht, Urteil 9C_876/2007 vom 27. 1. 2009
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