Grundsätzlich ja. Die Rückforderung eines Darlehens verjährt nach zehn Jahren. Nicht einig sind sich die Juristen aber, zu welchem Zeitpunkt diese Verjährungsfrist bei unbefristeten und unverzinslichen Darlehen zu laufen beginnt.

Um solche unbefriedigenden Situationen zu vermeiden, gibt es einen klaren Tipp: Darlehensgeber sollten im Darlehensvertrag unbedingt mindestens eine Zinszahlung oder eine Rückzahlungsrate innerhalb von zehn Jahren vereinbaren.

Jede Zinszahlung – und ist sie noch so klein – hat zur Folge, dass die Verjährung unterbrochen wird und von neuem zu laufen beginnt.

Das Gleiche gilt bei Ratenzahlungen, wenn ein Darlehen mit Rückzahlungsraten vereinbart wurde – egal, wie hoch die Rückzahlungsrate ist.

Tipp: Wenn Sie Geld ausleihen, sollten Sie alle wichtigen Punkte, wie Betrag, Verwendungszweck, Laufzeit, Rückzahlungsmodus, Höhe und Zahlungszeitpunkt des Zinses, schriftlich regeln. Eine Mustervorlage für einen solchen Privatdarlehens-Vertrag können Sie auch auf www.ktipp.ch unter den Rubriken «Service» und «Musterbriefe» gratis herunterladen.