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Nein. Zwar verjähren Forderungen aus dem Arbeitsrecht nach fünf Jahren. Diese Frist gilt aber nicht, wenn ein Gerichtsurteil vorliegt – in solchen Fällen beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre.
Nein. Zwar verjähren Forderungen aus dem Arbeitsrecht nach fünf Jahren. Diese Frist gilt aber nicht, wenn ein Gerichtsurteil vorliegt – in solchen Fällen beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre.
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