Der Nationale Garantiefonds kommt für Unfallschäden auf, die durch unbekannte oder nicht haftpflichtversicherte Fahrzeuge verursacht wurden. Ein Zürcher ersuchte den Fonds um Übernahme eines Fahrzeugschadens von rund 2400 Franken, der bei einem Unfall mit Fahrerflucht entstanden war. Der Fonds lehnte ab: Der Mann habe für sein Auto eine Vollkaskoversicherung, diese müsse die Kosten übernehmen.

Der Fonds sei keine Versicherung, sondern eine Auffangeinrichtung für den Fall, dass keine Versicherung den Schaden bezahle. Alle Instanzen bis zum Bundes­gericht gaben dem Fonds Recht.

Bundesgericht, Urteil 4A_210/2023 vom 8.11.2023