Bei einer Hausgeburt kam es zu schweren Komplikationen. Das Kind bekam zu wenig Sauerstoff. Das Mädchen ist seither cerebral gelähmt und vollständig auf fremde Hilfe angewiesen.

Schuld daran ist die Hebamme. Sie hatte trotz erhöhter Temperatur der Mutter und trotz hoher Herzfrequenz des Babys stundenlang zugewartet, statt sofort die Ambulanz zu alarmieren. Damit hat die Hebamme einen Kunstfehler gemacht, und sie wurde gemäss Bundesgericht zu Recht wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt – und zwar zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 110 Franken. Die Eltern fordern nun von der Hebamme bzw. ihrer Haftpflichtversicherung Schadenersatz und Genugtuung in Millionenhöhe.   

Bundesgericht, Urteil 6B_842/2008 vom 3. 3. 2009