Von Wincare zu Sanitas wechseln
Meine Wincare-Prämie steigt um 19 Prozent. Kann ich als Wincare-Kunde problemlos zur Muttergesellschaft Sanitas wechseln?
Ja. Die Wincare gehört seit 1996 zur Sanitas. Und die Sanitas ist meist auch günstiger als die Wincare. Sie können bei Ihrem zuständigen Service-Center anrufen und einen Wechsel beantragen. Sie erhalten dann unbürokratisch eine Änderungsofferte, die Sie unterschreiben müssen – und schon sind Sie bei der Sanitas. Eine formelle Kündigung ist nicht mehr nötig.
Ein solcher Wechsel ist für Leute empfehlenswert, die praktisch «im gleichen Haus» bleiben möchten.
Konsequente Kassenwechsler finden allerdings für die Grundversicherung Angebote, die viel günstiger sind als die Sanitas. Benutzen Sie dazu den Prämienrechner auf www. ktipp.ch.
Verlust von Zusatzversicherungen
Die Wincare ist schon seit langer Zeit sehr teuer. Jetzt schlägt sie nochmals massiv auf. Für mich wird es deshalb höchste Zeit, diese Grundversicherung zu kündigen. Frage: Verliere ich dann meine Zusatzversicherungen?
Nein. Solche «Strafaktionen» sind verboten, Sie müssen nichts befürchten. Das Gesetz sagt ausdrücklich: Wenn jemand die Grundversicherung bei einer Krankenkasse kündigt, darf diese Kasse bestehende Zusatzversicherungen nicht kündigen.
Übertritt zu CSS-Tochter
Ich habe bei der CSS angerufen und wollte dort einen Übertritt in die günstige Tochter Sanagate beantragen. Doch das ging nicht. Was soll ich tun?
Sie müssen sich bei der Sanagate schriftlich anmelden – am besten mit dem Musterbrief, den Sie hier herunterladen können. Und Sie müssen die Grundversicherung bei der CSS formell kündigen. Die CSS sagt, ihre Mitarbeiter könnten eine solche Umteilung wegen des Datenschutzes nicht selber vornehmen.
Überlegen Sie aber, ob Sie wirklich zur Sanagate wollen. Das ist eine Billigkasse der CSS, bei der Sie alles online erledigen müssen. Telefonisch ist diese Kasse nicht erreichbar. Sie selber schreibt, ihre Kunden müssten «Betreuungs- und Serviceeinschränkungen» in Kauf nehmen.
Von der Assura enttäuscht
Ich habe letztes Jahr die Grundversicherung zur Assura gewechselt, die sehr günstig ist. Doch ich bin enttäuscht, denn Medikamente muss ich immer zuerst selber zahlen. Ist das üblich?
Nein. Medikamente auf Rezept verrechnen Apotheken meist direkt mit der Krankenkasse. Nur bei wenigen Kassen müssen Patienten zuerst bar in der Apotheke zahlen (oder eine Rechnung verlangen) und erst anschliessend die Vergütung bei der Krankenkasse einfordern. Für chronisch Kranke wird das zum Problem. Nebst den Assura-Versicherten betrifft das auch die Kunden von Maxi.ch, Sanagate, Sanatop, Supra und ab nächstem Jahr auch diejenigen von Compact, Intras und Moove Sympany.
Prämie für Jugendliche
Mein Sohn ist im Januar 1986 geboren. Er wird also nächstes Jahr 25. Im K-Tipp steht, die Erwachsenenprämie gelte «ab 25 Jahren». Muss er also schon nächstes Jahr die höhere Prämie zahlen?
Nein. Ihr Sohn profitiert in der Grundversicherung auch 2011 noch von der Ermässigung, die Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren von vielen Krankenkassen automatisch erhalten. Ein Antrag für diesen Rabatt ist nicht nötig.
Der Wechsel zur Erwachsenenprämie erfolgt erst am 1. Januar nach dem 25. Geburtstag der entsprechenden Person. Anders ausgedrückt: Ihr Sohn erhält den Rabatt noch bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem er das 25. Lebensjahr vollendet. Damit zahlt der ganze Jahrgang 1986 erst ab 2012 die Erwachsenenprämie.
Achtung: Es gibt Kassen, die den Jugendlichen beim Wechsel in den Erwachsenentarif automatisch eine höhere Franchise zuteilen. Das muss sich niemand gefallen lassen.
Wechsel bei Prämienausständen
Stimmt es, dass ich die Grundversicherung nicht wechseln kann, wenn ich mit den Prämienzahlungen im Rückstand bin?
Ja. Dies ist aber nur der Fall, wenn die Krankenkasse einen Prämienausstand bis zum 30. November schriftlich gemahnt hat. Dasselbe gilt, wenn säumige Versicherte Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen oder Betreibungskosten noch nicht vollständig beglichen haben.
Ein Wechsel ist jedoch möglich, wenn die Dezemberprämie noch nicht bezahlt worden ist.
Von 2 Prozent Skonto profitieren
Meine Krankenkasse sagt: Wenn ich die Prämie für das ganze Jahr vorauszahle, erhalte ich 2 Prozent Skonto. Lohnt sich das?
Ja, sofern Sie die benötigte Summe Anfang Jahr zur Verfügung haben. Viele Kassen geben sowohl in der Grundversicherung als auch bei den Zusatzversicherungen 2 Prozent Skonto. Die Vorauszahlung muss dann jeweils am 31. Dezember erfolgen. So zum Beispiel bei Assura, ÖKK, Sympany und allen Visana-Kassen.
Die 2 Prozent Skonto entsprechen rein rechnerisch einer Verzinsung des Geldes von 3,75 Prozent. Das ist viel attraktiver als alles, was die Banken zurzeit an Zinsen bieten. Anders ausgedrückt: Wer nicht vorauszahlt, sondern die künftigen Monatsraten anlegt, muss eine Rendite von 3,75 Prozent erzielen, um damit so viel zu verdienen, wie der Skonto ausmacht – das ist für normale Sparer zurzeit unerreichbar.
Auf den Skonto verzichten sollten also nur Leute, die sich zutrauen, mit dem ersparten Geld eine Rendite von über 3,75 Prozent zu erzielen.
Es gibt auch Kassen, die bei jährlicher Vorauszahlung 1 Prozent Skonto geben (etwa alle CSS- und Helsana-Kassen). Daraus resultiert eine Verzinsung von immer noch 1,86 Prozent.
Andere Kassen geben überhaupt keinen Skonto – wie zum Beispiel Concordia, EGK und Groupe Mutuel. Die KPT gibt ebenfalls keinen Rabatt, verlangt die Jahresprämie aber erst Mitte Jahr.
Aufschlag in der Spitalversicherung
Meine Halbprivat-Versicherung bei der Visana kostet in diesem Jahr Fr. 263.70, ab nächstem Jahr Fr. 356.–. Wie ist diese unglaubliche Erhöhung um 35 Prozent zu erklären?
Die Visana sagt, die Kostensteigerung in den Spitälern mache 8 Prozent aus. Die restliche Erhöhung müssen Sie schlucken, weil Sie mit 71 Jahren in eine andere Altersklasse kommen. Solche Alterssprünge fallen bei den Spital-Zusatzversicherungen oft happig aus.
Effektiv müssen Sie aber weniger zahlen, weil Sie noch einen Treue- sowie einen Schadenfreiheitsrabatt haben.
Sie können sich damit trösten, dass dies für Sie der letzte Altersgruppenwechsel ist – oder überlegen, ob Sie diese teure Zusatzversicherung überhaupt noch brauchen.
Eine Falle für Schwangere
Ich habe auf Anfang 2010 meine Halbprivat-Versicherung von der Carena zur Sana24 gewechselt. Dann wurde ich schwanger – und ich musste 6500 Franken selber zahlen. Bei Schwangerschaft gebe es eine Karenzfrist. Ist das normal?
Ja. Das kommt leider oft vor. Meist sind Geburten aus der Halbprivat- oder Privat-Versicherung erst bezahlt, wenn die Frau schon ein Jahr lang Prämien gezahlt hat. Viele Versicherungsverkäufer machen nicht auf diese Karenzfrist aufmerksam – worauf die Frau dann in der allgemeinen Abteilung gebären oder den Aufpreis selber zahlen muss, weil der Versicherungsschutz für die höhere Spitalabteilung noch nicht gilt.
Korrektur
Das Titelbild der K-Tipp-Ausgabe 16/10 zeigt eine Balkengrafik mit Durchschnittsprämien von Krankenkassen. In der Bildlegende steht, es handle sich um die 10 grössten Krankenkassen. Das ist unpräzis. Richtig ist: Es handelt sich um die 10 günstigsten der 20 grössten Krankenkassen. Die Zahlen aller 20 grössten Krankenkassen stehen in der gleichen Ausgabe auf Seite 3.
Die Redaktion