Ja. Anders als bei der Grundversicherung (siehe K-Tipp 8/06) gehen säumige Zahler bei der Zusatzversicherung ein hohes Risiko ein.

Wenn Sie die Prämie für Ihre Zusatzversicherung nicht innerhalb der eingeräumten 14-tägigen Mahnfrist bezahlen, ruht anschliessend die Leistungspflicht der Krankenkasse. Das hat zur Folge, dass die Kasse allfällige Kosten aus dem Bereich der Zusatzversicherung nach Ablauf der Mahnfrist nicht mehr übernimmt.

Mehr noch: Der Versicherer kann nach Ablauf der 14 Tage sofort vom Vertrag zurücktreten, falls das Geld bis zu diesem Zeitpunkt nicht gekommen ist. Dies darf die Krankenkasse aber nur, wenn sie diesen Schritt im Mahnschreiben auch angedroht hat.

Falls die Kasse aber nicht zurücktritt und falls Sie die Prämie innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Mahnfrist bezahlen, lebt die Leistungspflicht der Krankenkasse wieder auf. Vorsicht: Der Versicherungsschutz besteht dann nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Datum der Zahlungsannahme.

(dw)

BUCH-TIPP

Alles Wichtige zum Thema finden Sie im K-Tipp-Ratgeber «Krankenkasse: Das Beste daraus machen». Zu bestellen auf Seite 9.