Verlorene Pensionskassengelder? Falscher Alarm!
Laut Berichten in den Medien sind 6,3 Milliarden Franken Pensionskassengelder «vergessen und verloren». Das ist weit übertrieben und erst noch falsch.
Inhalt
K-Tipp 02/2014
29.01.2014
Letzte Aktualisierung:
20.11.2019
Sibilla Bondolfi
Radio, Fernsehen und Tageszeitungen berichteten Anfang Jahr, bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG lägen Pensionskassenguthaben in der Höhe von 6,3 Milliarden Franken, die niemandem zugeordnet werden könnten. Die Stiftung stellt gegenüber dem K-Tipp jedoch klar: Bei den 6,3 Milliarden handle es sich um das Total der bei der Auffangeinrichtung liegenden Gelder. Davon gehören aber immerhin 2,5 Milliarden Personen mit unbekannter Adresse.
Zuordnu...
Radio, Fernsehen und Tageszeitungen berichteten Anfang Jahr, bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG lägen Pensionskassenguthaben in der Höhe von 6,3 Milliarden Franken, die niemandem zugeordnet werden könnten. Die Stiftung stellt gegenüber dem K-Tipp jedoch klar: Bei den 6,3 Milliarden handle es sich um das Total der bei der Auffangeinrichtung liegenden Gelder. Davon gehören aber immerhin 2,5 Milliarden Personen mit unbekannter Adresse.
Zuordnung dank AHV-Nummer
Diese kontaktlosen Vermögen sind jedoch nicht verloren. Max Meili, Geschäftsleiter der Stiftung, betont: «Jede Freizügigkeitsleistung bei der Auffangeinrichtung kann über die Sozialversicherungsnummer einer bestimmten Person zugeordnet werden.» Spätestens wenn jemand das Rentenalter erreicht und eine AHV-Rente beantragt, wird ihm sein in der Auffangeinrichtung liegendes Pensionskassenguthaben ausgezahlt. Dann nämlich erhält die Zentrale Ausgleichsstelle der AHV die aktuelle Adresse des Rentenberechtigten. Die Zentralstelle 2. Säule stellt aufgrund eines Datenabgleichs mit der AHV fest, wie die gültige Adresse lautet. Dann werden die Berechtigten über ihr Pensionskassenguthaben orientiert. Unauffindbar bleiben so nur Leute, die keinen Antrag auf eine AHV-Rente stellen – weil sie beispielsweise nur kurz in der Schweiz gewohnt haben. Zuletzt sind es laut der Auffangeinrichtung nur 4,5 Millionen Franken pro Jahr, deren Eigentümer auch noch zehn Jahre nach Eintritt des Rentenalters nicht kontaktiert werden können. Diese Gelder werden dann an den Sicherheitsfonds überwiesen. Berechtigte können ihre Ansprüche dort geltend machen, bis sie 100 Jahre alt sind.
Dass die Gelder bis zur Pensionierung bei der Auffangeinrichtung liegen, ist meist kein Problem. Sie werden mit 1 Prozent verzinst. Ein Nachteil entsteht, wenn jemand vor dem Rentenalter invalid wird oder stirbt. Dann würde das Geld als Kapital ausbezahlt, wenn die Adresse des Berechtigten bekannt wäre. Vor dem Pensionsalter sucht die Auffangeinrichtung die Inhaber der Konten aber nicht. Auch andere Pensionskassen unternehmen kaum Anstrengungen, die Adressen ausfindig zu machen.
So überprüfen Sie Ihre Rentenguthaben
- AHV: Im Internet (www.ahv-iv.info/Dienstleistungen/Online-Register/InfoRegister: Meine kontoführenden Kassen) können Sie nachschauen, bei welchen AHV-Ausgleichskassen Sie bisher Beiträge abgerechnet haben. Bei jeder AHV-Ausgleichskasse können Sie einen Kontoauszug verlangen. Sie können aber auch irgendeine Ausgleichskasse beauftragen, für Sie sämtliche Kontoauszüge zu beschaffen. So können Sie überprüfen, ob alle Ihre Arbeitgeber die Löhne korrekt bei der AHV deklariert und abgerechnet haben.
- Pensionskassen: Falls Sie Guthaben aus früheren Arbeitsverhältnissen vermissen, können Sie eine schriftliche Anfrage an die Zentralstelle 2. Säule stellen (Sicherheitsfonds BVG, Eigerplatz 2, Postfach 1023, 3000 Bern, www.sfbvg.ch). Die Vorsorgeeinrichtungen melden dort Konten, zu deren Inhabern sie seit zwei Jahren keinen Kontakt mehr haben.