Wenn eine versicherte Person die Grundversicherungsprämien der Krankenkasse nicht zahlt, wird die Kasse diese Person betreiben. Ist dort nichts zu holen, erhält die Kasse einen Verlustschein. Sobald sie auch noch die Sozialhilfebehörde informiert hat, kann die Kasse anschliessend die Leistungen sistieren, also vorläufig nichts mehr zahlen - bis die ausstehenden Prämien (inklusive Kostenbeteiligungen, Verzugszinse und Betreibungskosten) nachbezahlt sind.



Sobald die Ausstände ...