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Eine Vermieterin kündigte einem Restaurantbetreiber im Aargau, weil er die Miete nicht bezahlt hatte. Er räumte das Lokal trotz Gerichtsurteil nicht. Die Vermieterin beantragte beim Bezirksgericht Rheinfelden AG, die im Restaurant vorhandenen Lebensmittel und das Mobiliar verkaufen zu dürfen. Das Gericht hiess das Gesuch gut. Der Mieter wehrte sich dagegen bis vor Bundesgericht erfolglos.
Bundesgericht, Urteil 4A_57/2022 vom 24.2.2022
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