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Nein. Das Bundesgericht hat festgehalten, dass Adressaten nicht verpflichtet sind, aufs Betreibungsamt zu gehen, um dort einen gegen sie gerichte-ten Zahlungsbefehl abzuholen. Falls Sie also nicht reagieren, verpassen Sie nichts.
Allerdings wird das Amt anschliessend den Zahlungsbefehl per Pöstler oder per Betreibungsbeamten zustellen, dann können Sie nicht mehr kneifen. Wenn der Zustellbeamte oder der Pöstler mit Ihnen persönlich gesprochen und Ihnen klar gesagt hat, dass er einen Zahlungsbefehl für Sie hat, sollten Sie die Annahme nicht verweigern. Tun Sie es trotzdem, gilt der Zahlungsbefehl als zugestellt, und die Frist von zehn Tagen für den Rechtsvorschlag beginnt zu laufen.
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Vielleicht sollten Sie mehr Zeit aufwenden für die Frage, wie Sie Ihre Schulden bezahlen, anstatt wie Sie sich möglichst lange rausmogeln können. Glauben Sie mir, langfristig werden Sie mit einer derartigen Einstellung nicht glücklich.