Nein. Das Bundesgericht hat festgehalten, dass Adressaten nicht verpflichtet sind, aufs Betreibungsamt zu gehen, um dort ­einen gegen sie gerichte­-ten Zahlungsbefehl abzuholen. Falls Sie also nicht reagieren, verpassen Sie nichts.

Allerdings wird das Amt anschliessend den Zahlungsbefehl per Pöstler oder per Betreibungs­beamten zustellen, dann können Sie nicht mehr kneifen. Wenn der Zustellbeamte oder der Pöstler mit Ihnen persönlich gesprochen und Ihnen klar gesagt hat, dass er ­einen Zahlungsbefehl für Sie hat, sollten Sie die An­nahme nicht verweigern. Tun Sie es trotzdem, gilt der Zahlungsbefehl als zugestellt, und die Frist von zehn ­Tagen für den Rechts­vorschlag beginnt zu ­laufen.