Nein. Das Aufnehmen eines privaten Gespräches ist nicht zulässig. Steht nichts im Reglement der Gemeinschaft, brauchte es im Voraus die Zustimmung aller Beteiligten. Ist hingegen im Reglement die Aufnahme der Versammlung auf Tonband ausdrücklich vorgesehen, so gilt dies als Einwilligung der Stockwerkeigentümer. Jeder Eigentümer hat jedoch die Möglichkeit, seine Zustimmung vor einer Versammlung zurückzuziehen. Hat niemand Einwände und dient die Tonbandaufnahme zur Unterstützung der Protokollführung, muss das Tonband nach der Genehmigung des Protokolls gelöscht werden – es sei denn, das Reglement erlaube eine Aufbewahrung der Aufnahme.