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15.06.2010
Wer zu Unrecht eine Zahlungserinnerung erhält, muss sofort reagieren. Dass sich das lohnt, zeigt der Fall einer K-Tipp-Leserin: Ende April 2010 zahlte sie eine angeblich offene Rechnung des Versandhauses «Mode und Preis». Trotzdem erhielt sie einen Monat später eine Zahlungserinnerung der Inkasso-Firma Intrum Justitia. Sie schulde 5 Rappen Verzugszins.
Zusätzlich verlangte Intrum Fr. 20.– «Verzugsschaden gem. Art. 106 OR». Der K-Tipp hat bereits mehrmals berichtet, dass dieser Verzugsschaden nicht bezahlt werden muss. Die Betroffene reklamierte – und siehe da: Intrum stornierte die Rechnung sofort.
Gleich erging es weiteren K-Tipp-Lesern, die sich gegen die Mahnung wehrten. Denn grundsätzlich gilt: Im Streitfall muss Intrum beziehungsweise «Mode und Preis» belegen, dass der Betrag geschuldet ist.
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