Inhalt
Ja. Im Mietrecht gibts keinen Anspruch auf Gleichbehandlung. Der Vermieter darf seine Mieter ungleich behandeln.
Zu beachten ist zudem, dass die unterschiedliche Mietzinshöhe verschiedene Ursachen haben kann. Alteingesessene Mieter kommen oft in den Genuss einer weniger hohen Miete. Denkbar ist auch, dass der Vermieter in Ihrer Wohnung Renovationen oder andere wertvermehrende Arbeiten vorgenommen hat und in der Nachbarwohnung nicht.
Wichtig ist, dass Ihnen die Mietzinserhöhung auf dem amtlichen Formular mitgeteilt und begründet wurde, denn sonst ist sie ungültig.
Buchtipp
Der «Saldo»-Ratgeber «Das Mietrecht im Überblick» hilft Ihnen, damit Sie mit Ihrem Vermieter auf Augenhöhe verhandeln können. Der Ratgeber enthält zudem viele praktische Musterbriefe. Bestellen Sie das Buch (4. Auflage, 141 Seiten, Fr. 27.–) auf www.ktipp.ch.
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Verschiedene Mietzinse
Das habe ich schon 1990 erlebt! Damals wollte ich eine Wohnung kaufen und habe mich mit dem Eigentümer, der notabene auch im Haus wohnte, auf Mietzahlungen bis zur Abwickung der Hypothek geeinigt. Das klappte dann nicht, und sie waren mit meinem Verbleib als Mieterin einverstanden. Ein paar Wochen später erfuhr ich, dass die Mieter über mir CHF 500 (!) weniger zahlten. Auf meine Rückfrage hiess, sie hätten die Miete im Hinblick auf meine spätere Hypothekenbelastung festgelegt, und Vertrag sei Vertrag. Es blieb mir nichts anderes als nicht mehr zu zahlen, damit ich so schnell wie möglich wieder von diesen Wucherern loskomme.