Wer im Restaurant oder in der Bar sein Getränk mit Eis bestellt, sollte sich das besser zwei Mal überlegen. Denn Labortests von «Saldo» (Ausgabe 13/2016) und des «Kassensturz» im September dieses Jahres haben gezeigt: Viele Eiswürfel sind mit Darmbakterien oder Eitererregern verschmutzt, die Durchfall oder eine Blutvergiftung verursachen können.
«Saldo» schrieb damals zum Eitererreger Pseudomonas aeruginosa: «Der Keim deutet auf eine schleimige Schicht in Wasserleitungen und Eismaschinen hin.»
Genau solche Verschmutzungen sind nun auf Fotos zu sehen, die ein Zürcher Kältemonteur dem K-Tipp vorlegte. Die unappetitlichen Aufnahmen vom Innenleben einiger Eismaschinen machte der Experte bei seinen Arbeitseinsätzen in Restaurants und Bars im Raum Zürich.
«Verschleimt und verstopft»
Der Kältemonteur, der anonym bleiben will, sagt: «Zustände wie auf diesen Fotos treffe ich täglich an – das geht von einfachen Lokalen bis hin zu Fünf-Sterne-Hotels.»
Er kritisiert die Gastrobetriebe scharf. Viele würden grundlegende Hygienevorschriften nicht beachten. Das fördere Schimmelpilz. Der Monteur sagt: «Es gibt Betriebe, die nach den Betriebsferien nicht einmal das Wasser wechseln. Die Eiswürfel werden dann aus abgestandenem Wasser produziert.»
Um das Innere von Eismaschinen zu reinigen, brauche es fachkundige Kältemonteure. Viele Gastrobetriebe würden sich das Geld für diese Arbeit aber sparen. «Das Resultat sind verschleimte Maschinen, mit Schlamm verstopfte Wasserfilter und weitere unappetitliche Verschmutzungen.»
Kritik an Kontrolleuren des Kantons
Für die Kontrolle der Zürcher Restaurants ist das Kantonslabor zuständig. Der Kältemonteur kritisiert: «Ich zeigte Anfang September die Fotos einem Lebensmittelkontrolleur, den ich zufällig bei der Arbeit traf. Er antwortete sinngemäss, dass er das nicht sehen wolle, er sei dafür nicht zuständig.»
Der Zürcher Kantonschemiker Martin Brunner sagt dazu: «Der Zustand der Eismaschinen wird bei jeder Betriebskontrolle routinemässig überprüft.» Zustände wie auf den Fotos würden nicht zum Inspektionsalltag gehören, sie kämen aber ab und zu vor. In solchen Fällen erfolge stets eine Beanstandung. Je nach Verwendung der Eismaschine werde ein Benützungsverbot verfügt oder die Reinigung der Maschine verlangt. Kantonschemiker Brunner: «Ob Strafanzeige erstattet wird, ist abhängig vom Ausmass der Verschmutzung und vom Verwendungszweck des Eises sowie von anderen bei der Kontrolle angetroffenen Mängeln.»
Übrigens: Der Verband der Kantonschemiker weiss um das Hygieneproblem bei Eiswürfeln und verweist auf eine gesamtschweizerische Untersuchung aus dem Jahr 2015. Damals wurde mehr als ein Viertel der 705 Eiswürfelproben beanstandet.