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K-Tipp 15/2005
21.09.2005
Eine Akademikerin aus Indien war in einem Warenhaus als Teilzeit-Verkäuferin angestellt und hatte am Arbeitsplatz diverse Probleme (Mobbing, längere Abwesenheit wegen Unfall, interne Versetzung usw.). Die Auseinandersetzungen endeten damit, dass man ihr die Stelle einer Putzfrau anbot. Das lehnte die Frau ab, worauf man ihr fristlos kündigte.
Das Bundesgericht hat diese fristlose Entlassung als missbräuchlich taxiert. Es sei verständlich, dass die psychisch bereits angeschlagene Frau die Putzfrauen-Stelle als Degradierung empfunden habe. Der Betrieb muss ihr eine Strafzahlung von drei Monatslöhnen - fast 6000 Franken - überweisen.
(upi)
Bundesgericht, Urteil 4C.155/2005 vom 6. 7. 2005
Das Bundesgericht hat diese fristlose Entlassung als missbräuchlich taxiert. Es sei verständlich, dass die psychisch bereits angeschlagene Frau die Putzfrauen-Stelle als Degradierung empfunden habe. Der Betrieb muss ihr eine Strafzahlung von drei Monatslöhnen - fast 6000 Franken - überweisen.
(upi)
Bundesgericht, Urteil 4C.155/2005 vom 6. 7. 2005
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