Die Firma MRS Tennis in Dietikon ZH verkauft Tennisartikel – und zusätzlich will sie für Werbezwecke an persönliche Daten weiterer Tennisspieler herankommen. Deshalb forderte die Firma ihre Kunden auf, Namen und Adressen anderer Club-Mitglieder bekanntzugeben. Dafür lockte MRS mit Einkaufsgutschein in der Höhe von bis 200 Franken.

«Wir haben die rechtliche Situation für den Erwerb Ihrer Clubliste abklären lassen, und es gibt keinerlei rechtliche Bedenken», schreibt MRS Tennis einem K-Tipp Leser. «Falsch», sagt Eliane Schmid, Informationsverantwortliche des Eidgenössischen Datenschützers. Will jemand Daten über die Mitglieder seines Clubs weitergeben, müsse er die Betroffenen vorgängig informieren und brauche deren Einwilligung. Wer hingegen die Adressen ohne Einwilligung weitergebe, verstosse gegen das Datenschutzgesetz.

Thomas Maurer, Geschäftsführer von MRS Tennis, bedauert, «die Kundinnen und Kunden über die rechtliche Situation falsch informiert zu haben».