Inhalt
Ein Firmeninhaber aus dem Kanton Zürich unterschrieb einen Vertrag, mit dem er sich verpflichtete, für Werbung auf einem fremden Auto während fünf Jahren 4800 Franken zu zahlen. Er kündigte den Vertrag aber schon nach fünf Monaten. Die Werbefirma verlangte trotzdem 80 Prozent des Entgelts. Damit blitzte sie ab: Gemäss dem Bezirksgericht Bülach und dem Obergericht Zürich war der Vertrag zu wenig klar. So sei nicht festgehalten, wie die Werbung in den Bereichen Farbe, Schrift und Sujet hätte aussehen sollen. Es seien nur zwei Felder auf der Fahrzeugfläche reserviert worden. Deshalb sei kein Vertrag zustande gekommen.
Obergericht Zürich, Urteil PP190039 vom 22.10.2019
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden