Das Verdikt des Bundesgerichts war klar: Die Kontrolle der Mobilfunkantennen müsse besser werden. Das war im Frühling 2005. Die Bevölkerung müsse sicher sein können, dass eine Handyantenne nicht stärker strahlt als bewilligt.



Seit Anfang Jahr gilt nun eine neue Regelung: Die Mobilfunkfirmen müssen - besser gesagt dürfen - sich selber kontrollieren. Strahlt eine Handyantenne stärker als von den Behörden bewilligt oder weicht die Senderichtung von der Bewilligung ab, muss ...