Ein Lastwagenfahrer überfuhr ein Kind; es war, ohne nach links oder rechts zu blicken, auf den Fussgängerstreifen gerannt. Trotzdem wurde der Fahrer wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt.



Das Gericht warf ihm vor, er habe schon aus einer Distanz von rund 100 Metern vor dem Streifen gesehen, wie das Kind auf die Strasse zurannte. Der Fahrer bremste aber erst 40 Meter vor dem Fussgängerstreifen. Zwar gilt im Strassenverkehr das Vertrauensprinzip: Jeder Teilneh...