Das hängt vom Inhalt des Vorsorgeauftrags ab. Wichtige Geschäfte wie den Verkauf eines Hauses darf der Beauftragte ohne Zustimmung der Erwachsenenschutzbehörde nur tätigen, wenn er im Auftrag ausdrücklich dazu ermächtigt wurde. Der entsprechende Satz könnte lauten: «Insbesondere beinhaltet der Auftrag: Erwerb, Belastung und Veräusserung von Grundeigentum und Veranlassung der entsprechenden Eintragungen im Grundbuch.» Steht im Auftrag nichts dazu, benötigen Sie für den Hausverkauf die Zustimmung der Schutzbehörde.