«Ich erhielt ein Paket aus England. Die Post verlangte von mir Angaben zum Warenwert. Diese habe ich geliefert. Für die Wertabklärung hat mir die Post 13 Franken in Rechnung gestellt. Muss ich das zahlen?»
Nein. Die Post führt die Verzollung im Auftrag des Versenders durch. Sie haben keinen Vertrag mit der Post und müssen die 13 Franken deshalb nicht zahlen.
«Ich habe gelesen, dass man Einkäufe von Waren im Ausland bis 300 Franken zollfrei importieren kann. Trotzdem erhielt ich für eine Bestellung in Deutschland von unter 150 Franken eine Rechnung für Mehrwertsteuer und Gebühren. Ist das korrekt?»
Ja. Die Freigrenze von 300 Franken gilt nur, wenn man die im Ausland gekauften Waren selber in die Schweiz bringt. Wer Pakete im Ausland bestellt und sich schicken lässt, kann bei einem Mehrwertsteuersatz von 7,7 Prozent nur bis zu einem Betrag von 65 Franken kostenfrei einkaufen. Darüber wird die Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Bei einem Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent – der etwa für Bücher gilt – ist eine Sendung bis zum Betrag von 200 Franken mehrwertsteuerfrei.
«In Frankreich habe ich Schmuck im Wert von rund 150 Franken bestellt. DHL verlangt für die Verzollung Fr. 39.95 – und verweist auf eine Vereinbarung mit dem Preisüberwacher. Kostet die Verzollung tatsächlich so viel?»
Nein. Bei einem Warenwert unter 1000 Franken und einem Gewicht unter 1000 Kilo kommt ein vereinfachtes Zollverfahren zur Anwendung. Dieses kostet bei DHL gemäss Vereinbarung mit dem Preisüberwacher nur 19 Franken. Verlangen Sie eine korrigierte Rechnung.
«In Deutschland habe ich Vorhänge im Wert von 65 Franken bestellt. Nun hat UPS eine Zollrechnung geschickt und das Porto von rund 30 Franken zum Warenwert dazugezählt. Ist das korrekt?»
Ja. Nebenleistungen wie das Porto werden laut Gesetz zum Warenwert dazugezählt. Wer mehrwertsteuerfrei im Ausland bestellen will, muss also auch auf die Portokosten achten.
«Ich habe in einem deutschen Internetshop Pullover für 78 Euro bestellt und erhalten. Einige Wochen später kam eine Rechnung von DHL für die Verzollung von rund 20 Franken. Muss ich das zahlen?»
Ja. Aber nur, wenn das im Vertrag so vereinbart wurde. Hat es auf der Website des Internetshops keinen Hinweis auf die Verzollungskosten, müssen Sie diese nicht übernehmen. Dann sind sie im Preis inbegriffen und Sache des Händlers. Ab einem Warenwert von 65 Franken schulden Sie jedoch dem Schweizer Zoll die Mehrwertsteuer in der Höhe von 7,7 Prozent.
«Ich bestellte Kleider bei einem Internetshop in den USA. Er stellte sie in drei Paketen zu. Nun soll ich für jedes Paket Verzollungskosten zahlen. Muss ich das?»
Nein. Sie müssen nicht damit rechnen, dass der Händler Ihre Bestellung aufteilt und drei separate Pakete verschickt. Zahlen Sie die Gebühr deshalb nur einmal – für den Rest soll sich der Spediteur an den Versender wenden.
«In einem englischen Internetshop bestellte ich für fast 65 Franken Kleider inklusive Porto. Der Spediteur rechnete trotzdem noch Porto zum Warenwert dazu und verzollte die Sendung. Muss ich die Zollrechnung zahlen?»
Nein. Ist das Porto im Kaufpreis enthalten, darf es bei der Verzollung nicht zum Warenwert dazu gezählt werden. Da Ihre Bestellung 65 Franken nicht übersteigt, sind Sie nicht mehrwertsteuerpflichtig.
«Ich habe für knapp 50 Franken inklusive Porto in einem spanischen Webshop Merino-Unterwäsche bestellt. Swiss Post GLS verzollte die Sendung und verlangte dafür 18 Franken. So stieg der Wert über 65 Franken. Ist das korrekt?»
Nein. Bestellungen bis 65 Franken sind abgabefrei – GLS hätte das Paket gar nicht verzollen müssen und kann daher auch keine Gebühr verlangen. Nur bei Sendungen über 65 Franken inklusive Porto dürfen die Verzollungskosten bei der Bemessung der Mehrwertsteuer dazugezählt werden.
«Eine Freundin aus England hat mir Geschenke für rund 70 Franken geschickt. Auf Anfrage der Post machte ich Angaben zum Warenwert und erhielt nun eine Zollrechnung. Muss ich sie zahlen?»
Nein. Geschenke bis zu einem Warenwert von 100 Franken sind abgabefrei – ausgenommen Tabakwaren und Alkohol. Teilen Sie der Post mit, dass es sich um ein Geschenk handelt. Die Post verlangt bei zollfreien Sendungen keine Gebühr für die Wertabklärung.
«In Deutschland habe ich Kleider für über 400 Franken bestellt, doch ein paar Sachen passen mir nicht. Erhalte ich Verzollung und Mehrwertsteuer zurück, wenn ich sie retour sende?»
Nein. Die Kosten für die Verzollung erhalten Sie bei einer Rücksendung nie erstattet. Für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer verlangt die Eidgenössische Steuerverwaltung eine Gebühr von 30 Franken. Das aufwendige Erstattungsverfahren lohnt sich nur bei grösseren Beträgen. Weitere Infos dazu finden Sie auf auf www.ktipp.ch/zoll.