Eine Frau erlitt einen Autounfall und hatte anschliessend Probleme mit dem rechten Knie. Nach jahrelanger Behandlung gewährte ihr die Suva eine Invalidenrente von 10 Prozent mit dem Argument, sie könne im Sitzen noch 90 Prozent des vorherigen Lohnes verdienen. Vor Bundesgericht verlangte die Frau aber eine Rente von 50 Prozent, weil sie wegen des Unfalls an Krücken gehen müsse und auch psychische Probleme habe.



Damit ist die Frau vor Bundesgericht nicht durchgekommen - aus ver...