Der K-Tipp deckte auf: Viele Coiffeure setzen heikle Haarglätter ein (siehe K-Tipp 19/10). Diese chemischen Spezialmittel können hohe Mengen an krebserregendem Formaldehyd enthalten. Dies hatten Untersuchungen deutscher Behörden ergeben.

In der Schweiz haben nun die Kantonschemiker von Basel-Stadt, St. Gallen und Tessin 13 Haarglätter aus Coiffeursalons auf ­ihren Formaldehydgehalt untersucht. Fazit: Acht Produkte enthielten zu viel davon und sind somit verboten. Eine Probe überschritt den Grenzwert um das 45-fache.

Das Kantonslabor Basel-Stadt nennt zwei der verbotenen Haarglätter beim Namen: Chocolate Blowdry 4.0 und Lorena Professional Tratamento.

Eine Liste der in ganz Europa verbotenen Haarglätter findet man unter www.bag.admin.ch.