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21.09.2010
Einem Zahnarzt deutscher Herkunft unterliefen viele gravierende Fehler, worauf sich etliche Patienten beim St. Galler Gesundheitsdepartement meldeten. Das Amt eröffnete ein Disziplinarverfahren und verbot dem Arzt, während des Verfahrens weiterhin mit Implantaten und festsitzenden Prothesen zu arbeiten. Das Bundesgericht hat dieses vorerst vorübergehende Teil-Berufsverbot bestätigt. Solche Massnahmen könnten angebracht sein, um «weitere Fehlleistungen am Patienten» zu verhindern. Eine Einkommenseinbusse des Zahnarztes sei dadurch in Kauf zu nehmen – aber er habe ja noch eine zweite Praxis in Österreich.
Bundesgericht, Urteil 2C_584/2010 vom 12. 8. 2010
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