Einem Zahnarzt deutscher Herkunft unterliefen viele gravierende Fehler, worauf sich etliche Patienten beim St. Galler Gesundheitsdepartement meldeten. Das Amt eröffnete ein Diszi­plinarverfahren und verbot dem Arzt, während des Verfahrens weiterhin mit Implantaten und festsitzenden Prothesen zu arbeiten. Das Bundesgericht hat dieses vorerst vor­übergehende Teil-Berufsverbot bestätigt. Solche Massnahmen könnten angebracht sein, um «weitere Fehlleistungen am Patienten» zu verhindern. Eine Einkommenseinbusse des Zahnarztes sei dadurch in Kauf zu nehmen – aber er habe ja noch eine zweite Praxis in Österreich.   

Bundesgericht, Urteil 2C_584/2010 vom 12. 8. 2010