Letztes Jahr erzielten die Schweizer Pensionskassen mit dem Vermögen ihrer Versicherten eine Durchschnittsrendite von 7,62 Prozent. Das zeigt die «Pensionskassen-Performance» der Grossbank UBS, die mehr als 100 Kassen umfasst. Es war die vierthöchste Nettorendite der letzten 15 Jahre. Sie spülte über 90 Milliarden Franken in die zweite Säule. Damit stellt sich die Frage: Wie profitieren die Versicherten von diesem Geldsegen?
Die Antwort: teils üppig, teils spärlich. Das zeigt eine Erhebung des K-Tipp bei rund 50 Pensionskassen: Die besten drei verzinsen die Altersguthaben ihrer Versicherten für 2024 mit 8 bis 12 Prozent. Bei den schlechtesten vier Kassen waren es bloss 1,25 bis 1,75 Prozent.
Das hat Auswirkungen. 12 Prozent Zins auf einem Alterskapital von zum Beispiel 300'000 Franken lässt das Guthaben auf einen Schlag um 36 000 Franken wachsen. Wer Pech hat und einer Kasse angeschlossen ist, die nur 1,25 Prozent Zins gutschreibt, erhält nur 3750 Franken. Das sind in einem einzigen Jahr 32'250 Franken weniger.
Mindestzins beträgt magere 1,25 Prozent
Für Angestellte ist es also von grosser Bedeutung, wie hoch ihre Pensionskasse das angesparte Alterskapital verzinst. Es setzt sich zusammen aus den persönlichen Beiträgen, die man einzahlen muss, den Beiträgen der Arbeitgeber – und eben den Zinsen, welche die Pensionskassen auf dem Ersparten zahlen. Die Zinsen entscheiden massgeblich über die Höhe des Guthabens, das den Versicherten bei der Pensionierung zur Verfügung steht.
Für den obligatorischen Teil dieser Gelder legt der Bundesrat jedes Jahr einen Mindestzinssatz fest. Dieser betrug von 2017 bis 2023 nur gerade 1 Prozent. Seit Anfang 2024 liegt er bei noch immer bescheidenen 1,25 Prozent.
Viele Pensionskassen wenden für die obligatorischen und die überobligatorischen Altersguthaben der Versicherten den gleichen Zinssatz an, denn die Rendite ist auf beiden Teilen gleich hoch.
Kasse von Swiss Re zahlt am meisten
In der K-Tipp-Stichprobe belegt die Pensionskasse Swiss Re den Spitzenplatz. Sie verzinst die Altersguthaben ihrer Versicherten im Jahr 2024 mit 12 Prozent. Auf dem letzten Platz liegt die Personalvorsorgestiftung Spida. Hier erhalten die Versicherten für 2024 nur 1,25 Prozent Zins.
Die Spida gehört zu jenen Kassen, die den Satz jeweils im Voraus festlegen. Die Verzinsung für 2024 bestimmte sie bereits Ende 2023 und somit in Unkenntnis der guten Rendite, die sie 2024 erzielen würde. Für 2025 hebt die Spida die Verzinsung auf 3 Prozent an.
Mager verzinst auch die Pensionskasse BVK, mit knapp 143'000 Versicherten die grösste Pensionskasse der Schweiz. Sie gibt für 2024 einen Jahreszins von 1,75 Prozent – bei einer Rendite von 8,1 Prozent. Für 2025 gehe man «von einer durchgehenden Verzinsung von 2 Prozent aus», schreibt die BVK auf Anfrage des K-Tipp. Auch die grossen Versicherungsgesellschaften zahlen in der zweiten Säule nur mickrige Zinsen.
Gabriela Medici, Vorsorgeexpertin beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund, kritisiert, dass es «auch dieses Jahr wieder Pensionskassen gibt, die viel zu tief verzinsen». Zudem fordert sie die Kassen zu dauerhaften Verbesserungen für die Rentnerinnen und Rentner auf.
In diesem Punkt ergab die K-Tipp-Erhebung ein ernüchterndes Resultat. Nur drei der rund 50 Kassen erhöhten per 2025 laufende Renten mit einem Teuerungsausgleich zeitlich unbeschränkt: die Migros-Pensionskasse um 4,5 Prozent, die Pensionskasse der Stadt Zürich um 1,5 Prozent und die PKG Pensionskasse um 0,5 Prozent. Zehn weitere Kassen beschlossen eine befristete Rentenerhöhung oder eine einmalige Zusatzzahlung.
Das kritisiert man auch beim Angestellten-Dachverband Travailsuisse. Geschäftsleiterin Edith Siegenthaler sagt: «Aus Sicht von Travailsuisse ist es wichtig, dass die Renten aus der zweiten Säule regelmässig der Teuerung angepasst werden.» In den letzten fünf Jahren betrug die Teuerung 6 Prozent. Der Präsident des Gewerkschaftsbunds, SP-Nationalrat Pierre-Yves Maillard, will jetzt mit einem parlamentarischen Vorstoss für eine regelmässige Anpassung der Pensionskassenrenten an die Teuerung sorgen. National- und Ständerat äusserten sich noch nicht dazu. Der Bundesrat beantragt «Ablehnung».
Versicherungen zahlen kaum Zins
Allianz, Baloise, Helvetia, Pax und Swiss Life versichern in der zweiten Säule knapp 600'000 Angestellte. Die Altersguthaben verzinsen die fünf Versicherungen bescheiden: Für 2024 gewähren sie auf dem obligatorischen Teil zwischen 1,25 und 2,4 Prozent und auf dem überobligatorischen Teil zwischen 1,29 und 2,4 Prozent Zins. Wie gross ihre Renditen waren, wollen sie nicht sagen. Das werde erst mit den Betriebsrechnungen im Frühling publiziert.
Der Stiftungsrat bestimmt den Zins
Das Gesetz über die Pensionskassen sagt nichts aus über die Höhe des Zinses, den die Pensionskassen auf dem Alterskapital der Versicherten bezahlen müssen. Zuständig für die Verzinsung sind die Stiftungsräte der Kassen. Sie müssen nur den vom Bundesrat festgelegten Mindestzins von zurzeit 1,25 Prozent auf dem obligatorischen Teil des Altersguthabens berücksichtigen – sonst sind sie in ihrem Entscheid frei.
Die Stiftungsräte müssen laut Gesetz zu gleichen Teilen aus Vertretern der Arbeitgeber und der Angestellten zusammengesetzt sein. Versicherte sollten deshalb bei den Arbeitnehmervertretern ihrer Kasse intervenieren, wenn diese ihre Altersguthaben im Verhältnis zur Rendite zu wenig verzinst. In die Pensionskasse zahlt man in der Regel rund 40 Jahre ein. Die laufende Verzinsung des Ersparten ist für die Höhe des Alterskapitals im Zeitpunkt der Pensionierung entscheidend.