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Im Mai 2013 kündigte eine Genfer Vermieterin einem Zahnarzt die Praxisräume per Ende August 2018. Begründung: Die Sanierung der Liegenschaft erfordere den Auszug aller Mieter. Der Zahnarzt beantragte beim Mietgericht Genf eine Erstreckung des Mietverhältnisses. Das Gericht verlängerte dieses um 14 Monate. Auf Beschwerde des Mannes hin erstreckte das Obergericht das Mietverhältnis um vier Jahre: Das Vorhaben der Vermieterin scheine nicht dringend zu sein, da keine Baubewilligung vorliege und sie immer noch kurzfristige Mietverträge abschliesse.
Obergericht Genf, Urteil ACJC/463/2022 vom 4. April 2022
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