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K-Tipp 19/2006
15.11.2006
Ja. Der Rahmen der Arbeitsunfähigkeit wird in der Regel prozentual zu einem Vollpensum angegeben. Ihr Arztzeugnis ist daher so zu verstehen, dass Sie 50 Prozent eines Vollzeitjobs arbeiten können.
Das heisst: Weil ein Vollpensum in der Regel acht Stunden dauert, können Sie gemäss Ihrem Arzt ohne weiteres vier Stunden pro Tag arbeiten.
Falls Ihr Arzt mit dem Zeugnis ausdrücken wollte, dass Sie bloss die Hälfte Ihres Pensums arbeiten können, hätte er dies im Arztzeugnis klar umschreiben müssen.
(oh)
Buch-tipp
Weiterführende Informationen finden Sie im Saldo-Ratgeber «Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen». Zu bestellen auf Seite 9 oder unter www.saldo.ch.
Das heisst: Weil ein Vollpensum in der Regel acht Stunden dauert, können Sie gemäss Ihrem Arzt ohne weiteres vier Stunden pro Tag arbeiten.
Falls Ihr Arzt mit dem Zeugnis ausdrücken wollte, dass Sie bloss die Hälfte Ihres Pensums arbeiten können, hätte er dies im Arztzeugnis klar umschreiben müssen.
(oh)
Buch-tipp
Weiterführende Informationen finden Sie im Saldo-Ratgeber «Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen». Zu bestellen auf Seite 9 oder unter www.saldo.ch.
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