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Alle Hersteller und Verkäufer von Pülverchen, die eine Gewichtskontrolle versprechen (etwa Precon oder Herbalife), müssen sich einen Satz des Bundesgerichts gut merken: «Ergänzungsnahrung als Mahlzeitenersatz und damit als zur Gewichtskontrolle bestimmtes Lebensmittel anzupreisen, ist täuschend und damit unzulässig.»
Gestützt auf diesen Grundsatz hat das Bundesgericht einen Zürcher Entscheid bestätigt: Das kantonale Labor hatte den Ärzten verboten, den Mahlzeitenersatz...
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