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06.03.2014
Ja. Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) haben Anspruch auf die volle sogenannte kantonale Durchschnittsprämie. Ist dieser Kantonsbetrag höher als das, was die Betroffenen effektiv zahlen, erhalten sie den «Überschuss» bar auf die Hand.
Konkret geht das so: Seit Anfang 2014 müssen alle Kantone den Betrag für die Prämienverbilligung direkt an die Krankenkasse überweisen. Für alle EL-Bezüger überweisen die Kantone jeweils die gleiche Pauschale.
Die Krankenkasse verrechnet dann die Pauschale beim jeweiligen EL-Bezüger mit dessen effektiver Prämie für die Grundversicherung. Zahlt der EL-Bezüger weniger Prämie – zum Beispiel weil er ein Sparmodell hat oder eine höhere Franchise –, so muss ihm die Krankenkasse den Restbetrag überweisen. Die Visana sagt zum Beispiel, sie zahle das Guthaben quartalsweise aus. Denkbar ist auch, dass die Krankenkasse den Überschuss mit zu zahlenden Kostenbeteiligungen verrechnet.
Die kantonale Prämienverbilligung wird vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) festgelegt und ist je nach Kanton beziehungsweise Prämienregion unterschiedlich hoch. Die Pauschale bewegt sich dieses Jahr bei Erwachsenen zwischen 3708 (Appenzell Innerhoden und Nidwalden) und 6156 Franken (Basel-Stadt).
Die Krankenkasse Helsana hat ihren Irrtum inzwischen eingesehen und wird Ihnen eine neue Abrechnung schicken.
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