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23.07.2020
Nein. Grundsätzlich können zwar Versicherte die Police nach einem Teilschaden kündigen, falls die Versicherung Leistungen erbringen muss. Das gilt bei allen Versicherungen, die dem Versicherungsvertragsgesetz unterstehen
– also auch bei allen Sachversicherungen wie der Autokasko. Bei Ihnen ist aber der eingetretene Schaden kleiner als der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt.
Deshalb haben Sie trotz Schaden kein Kündigungsrecht. Die Versicherung muss nichts an den Schaden zahlen und keine Leistung erbringen.
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